| 16. April 2010
Eine Energiesparberatung vor Ort können grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Die Letztgenannten allerdings nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die zu einer ordnungsgemäßen Beratung erforderlichen Daten über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können. Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Beratung ebenfalls in Anspruch nehmen, sofern sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.
Die Kosten der Vor-Ort-Beratung
Eine detaillierte und arbeitsaufwändige Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige uns sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Intreresse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag an de Beratungskosten. Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird entsprechend als nicht rückzahlbarer Festbetrag an den antragstellenden Berater als Projektförderung ausgezahlt.
Der beträgt 300,- EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- EUR für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50% der Beratungskosten.



